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   BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 70/89   

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https://dejure.org/1990,27054
BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 70/89 (https://dejure.org/1990,27054)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1990 - 5 RJ 70/89 (https://dejure.org/1990,27054)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1990 - 5 RJ 70/89 (https://dejure.org/1990,27054)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.05.1984 - GS 1/82

    Anrechnung von Versicherungszeiten - Versicherungsfälle vor dem 1. 7. 1982 -

    Auszug aus BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 70/89
    Die Entscheidung des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. Mai 1984 (BSGE 57, 23 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20) zur Zuständigkeit der Versicherungsträger bei multilateraler Zusammenrechnung von Versicherungszeiten sei auch auf einen Fall wie den vorliegenden anzuwenden.

    Danach unterscheidet sich der vertragsgesetzliche innerstaatliche deutsche Anspruch gegen den deutschen Rentenversicherungsträger in nichts von einem Anspruch, der dem Berechtigten aus einem sonstigen deutschen Gesetz gegen den deutschen Rentenversicherungsträger zusteht (BSGE 57, 23, 29, 30).

    Die vor dem 1. Juli 1982 geltende Rechtslage ist jedenfalls durch den oa Beschluß des Großen Senats klargestellt (vgl BSGE 57, 23, 34).

  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 21/18 R

    Anspruch auf Altersrente für Schwerbehinderte

    Die Zusammenrechnung mehrerer in verschiedenen Staaten zurückgelegter Zeiten folgt aus ihrer Anrechnungsfähigkeit nach innerstaatlichem deutschem Recht (vgl BSG Urteil vom 8.3.1972 - 11 RA 46/71 - BSGE 34, 90, 93 = SozR Nr. 5 zu § 1263 RVO; BSGE 57, 23, 28 f = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 30; BSG Urteil vom 23.4.1990 - 5 RJ 70/89 - juris RdNr 19) .

    Der Große Senat des BSG hat im Beschluss vom 29.5.1984 (GS 1-3/82 - BSGE 57, 23, 34 = SozR 2200 § 1250 Nr. 20 S 35; ihm folgend BSG Urteil vom 23.4.1990 - 5 RJ 70/89 - juris RdNr 21) entschieden, dass in den Fällen, in denen in mehreren, denselben Wanderarbeitnehmer begünstigenden völkerrechtlichen Abkommen verschiedene deutsche Rentenversicherungsträger für zuständig erklärt worden seien, im Wege der Rechtsfortbildung eine abschließende Zuständigkeit eines deutschen Trägers zur Gesamtentscheidung bestimmt werden müsse.

  • LSG Bayern, 21.02.2006 - L 16 R 20/04

    Folgen der Fortgeltung des deutsch-jugoslawischen Sozialversicherungsabkommens

    Ähnlich hat das BSG auch im Urteil vom 22.04.1990 (5 RJ 70/89) entschieden.
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